weitere Belehrungen für Aufsichten mit Jagdschein am Mi., 04.07. oder Sa., 07.07.2018
Die nächsten kostenpflichtigen Belehrungen (25,00 EUR pro Person) für Aufsichten mit bestandener Jägerprüfung finden am Mittwoch, 04.07. oder Samstag, 07.07.2018 für Mitglieder der Jägerschaft Landkreis Harburg e.V. (Gäste nach Absprache möglich) statt. Eine vorherige Anmeldung ist nicht nötig. Der Lehrgang (ca. 2-3 Stunden) beginnt am Mittwoch, 04.07. um 18 Uhr (Anmeldung ab 17 Uhr) und am Samstag, 07.07.2018 um 12:00 Uhr (Anmeldung ab 11:00 Uhr).
***Die Lehrgänge finden direkt auf dem Schießstand Garlstorf, Zur Osterheide 100, 21376 Garlstorf statt***
Der Lehrgang wird von Matthias Carstens und der Schießstand Garlstorf gGmbH durchgeführt. Nach erfolgtem Lehrgang und Vorlage des gültigen Jagdscheines im Original erhalten Sie eine Bestätigung zur Aufsichtsführung von der JLH. Bitte bringen Sie zu dem Termin Ihren gültigen Jagdschein im Original und Ihren Mitgliedsausweis der JLH mit. Für Mitglieder, die bereits eine Standaufsichtsprüfung oder einen Einweisungslehrgang (z. B. DJV, DSB, LJV, Springe o.ä.) erhalten haben, ist der Lehrgang nicht notwendig.
Sollten Sie als Gast teilnehmen wollen, klären sie bitte mit Ihrer Jägerschaft, ob diese unsere Belehrung anerkennt und Sie daraufhin als Aufsicht registriert. Sollten Sie in keiner Jägerschaft Mitglied sein, können wir Sie bei unserem zuständigen Landkreis melden (zzgl. 50 EUR) und Sie erhalten nach Prüfung und nach ca. zwei Wochen eine Berechtigung zur Aufsichtsführung, die jedoch nur bei uns auf dem Stand gilt.
***Die Lehrgänge finden direkt auf dem Schießstand Garlstorf, Zur Osterheide 100, 21376 Garlstorf statt***
Der Lehrgang wird von Matthias Carstens und der Schießstand Garlstorf gGmbH durchgeführt. Nach erfolgtem Lehrgang und Vorlage des gültigen Jagdscheines im Original erhalten Sie eine Bestätigung zur Aufsichtsführung von der JLH. Bitte bringen Sie zu dem Termin Ihren gültigen Jagdschein im Original und Ihren Mitgliedsausweis der JLH mit. Für Mitglieder, die bereits eine Standaufsichtsprüfung oder einen Einweisungslehrgang (z. B. DJV, DSB, LJV, Springe o.ä.) erhalten haben, ist der Lehrgang nicht notwendig.
Sollten Sie als Gast teilnehmen wollen, klären sie bitte mit Ihrer Jägerschaft, ob diese unsere Belehrung anerkennt und Sie daraufhin als Aufsicht registriert. Sollten Sie in keiner Jägerschaft Mitglied sein, können wir Sie bei unserem zuständigen Landkreis melden (zzgl. 50 EUR) und Sie erhalten nach Prüfung und nach ca. zwei Wochen eine Berechtigung zur Aufsichtsführung, die jedoch nur bei uns auf dem Stand gilt.